Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender (PAZ)

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationen für Sorgegemeinschaften, die durch interaktive Technologien unterstützt werden. Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte in zwei Phasen, die neuartige Angebote sowie Unterstützungs- und Vernetzungslösungen zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit für informell Pflegende erforschen, sowie ein Begleitprojekt.

Menschen verschiedenen Alters legen ihre Hände in einem Kreis übereinander
© Adobe Stock / Robert Kneschke

Ziel der angestrebten Verbundprojekte ist es, durch die Erforschung und Entwicklung von auf interaktiven Technologien basierenden soziotechnischen Innovationen für Sorgegemeinschaften die Selbsthilfe und Handlungskompetenz informell Pflegender zu stärken. Dabei sollen ihre individuellen Ressourcen, die Ressourcen der Sorgegemeinschaften sowie des Umfelds aktiviert und die informell Pflegenden dazu befähigt werden, einen an Selbstfürsorge orientierten Umgang mit der jeweiligen Pflegesituation zu finden. Durch die Entwicklung und Implementierung sozialer, technischer, organisatorischer und prozessualer Innovationen sowie neuartiger Dienstleistungen und Geschäftsmodelle soll die Lebensqualität informell Pflegender und dadurch mittelbar auch zu pflegender Personen unabhängig vom Wohnort messbar verbessert werden, z. B. in Städten, ländlichen oder strukturschwachen Regionen.

Die Förderung anwendungsorientierter Verbundprojekte erfolgt in 2 Phasen: In der ersten, Erprobungs- und Experimentierphase (Phase I, in der Regel 12 Monate) sollen die anwendungsorientierten Verbundprojekte alternative methodische Vorgehensweisen und Ansätze zur Umsetzung der integrierten Forschung erproben, insbesondere hinsichtlich der Partizipation der Nutzenden sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit. Das schließt die Ermittlung möglicher technologischer Ansätze sowie geeigneter Kooperationspartner ein (Durchführbarkeitsstudien). Im Rahmen der Umsetzungsphase (Phase II, in der Regel 30 Monate) werden erfolgreich abgeschlossene Durchführbarkeitsstudien aus der ersten Phase ausgewählt und mit einem Anschlussvorhaben weiter gefördert, das auf den Erkenntnissen aus den Durchführbarkeitsstudien aufbaut und von einem über den Kernverbund hinaus erweiterten Verbund bearbeitet wird.

Die erzielten Forschungsergebnisse und Innovationen müssen das Resultat einer partizipativen, nutzendenzentrierten und diversitätssensiblen Entwicklung sein. Sie sollen u. a. zur Stärkung der sozialen Teilhabe, zeitlichen Entlastung, einer besseren Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf, Familie und Freizeit, einer Vereinfachung der Organisation des Pflegearrangements, einer Erleichterung des Zugangs zu Informationen und Beratung sowie zur Reduzierung der Prävalenz von psychischen Störungen, Belastungsstörungen, Depressionen und Schmerz bei informell Pflegenden beitragen.

Drei Monate vor dem Start der anwendungsorientierten Verbundprojekte in Phase I soll außerdem ein Begleitprojekt starten. Es hat zum Ziel, die anwendungsorientierten Verbundprojekte bei der Identifizierung und Umsetzung geeigneter Partizipationsmethoden zu unterstützen und ein PartizipationsLab aufzubauen. Für das Begleitprojekt ist insgesamt eine in der Regel 45-monatige Förderung vorgesehen.

Die Bekanntmachung richtet sich an alle Sorgegemeinschaften, also Formen gegenseitiger Unterstützung jenseits klassischer Familiennetzwerke (engl. „Caring Communities“), bestehend aus informell und ggf. professionell Pflegenden sowie weiteren Akteuren (z. B. Verwaltung, Vereine, Initiativen, Verbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Privatwirtschaft), die informell Pflegende bei der Erbringung und Organisation der Pflege ihrer An- und Zugehörigen helfen sowie die Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender durch spezifische innovative Angebote steigern.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.