Gefördert werden Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion, die sicher nutzbare, individuelle und flexible Mobilitätslösungen adressieren und sich dabei an konkreten Anforderungen für eine urbane Mobilität der Zukunft orientieren. Die Lösungen müssen sich adaptiv an ihre Nutzer anpassen und durch innovative Schnittstellen mit weiteren Verkehrsangeboten vernetzen lassen.
Es existiert eine Vielzahl wissenschaftlicher Herausforderungen, die in den Vorhaben im Fokus stehen können. Hierzu zählen folgende offene Forschungsthemen:
Den Einreichern steht es frei, auch andere Herausforderungen zu adressieren, die für sichere und flexible Angebote einer intelligenten urbanen Mobilität zu lösen sind.
Aktuell existieren bereits vielversprechende Ansätze. Jedoch scheitern diese oft an der fehlenden Akzeptanz der potenziellen Nutzer und der damit einhergehenden fehlenden Verbreitung. Dies ist neben Gewohnheiten und Verhaltensroutinen unter anderem auch auf ein unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zurückzuführen. Dementsprechend müssen geförderte Projekte immer auch die Wirtschaftlichkeit neuer MTI-Lösungen in den Blick nehmen, um eine entsprechende Breitenwirksamkeit zu erzielen. Hinzu kommen offene Fragestellungen z. B. hinsichtlich der rechtlichen Zuordnung und Zulassung von Mikromobilen im öffentlichen Straßenverkehr für eine sichere Mobilität.
Die Förderrichtlinie ist in zwei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.
Aufgrund der Vielfalt neuer möglicher Mobilitätstechnologien ist zunächst eine zielorientierte Anforderungsermittlung und eine Erfolgsbewertung der Technologien durchzuführen, um das individuelle Mobilitätsverhalten zu verstehen, marktfähige Systeme zu konzeptionieren und diese im weiteren Verlauf (Phase 2) umzusetzen. In dieser ersten Phase werden Projekte gefördert, die sich vorrangig mit Anforderungs- sowie Mobilitätsverhaltensanalysen beschäftigen, sich aber auch für die jeweils konkret vorgeschlagenen neuen technologischen Konzepte oder konkret betrachtete Anwendungs- und Bedarfsfälle mit der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen befassen. Gefragt sind auch solche Projekte, die neuartige Sharing-Konzepte und die Einbindung bereits existierender Technologien adressieren.
Es werden derzeit 18 Einzelprojekte mit einer Laufzeit von einem Jahr gefördert.
Zum 31.08.2018 soll die Ausarbeitung umfangreicher Projektskizzen erfolgen, welche die technische Realisierung der Ideen nachvollziehbar darstellen. Auf dieser Basis kann in der Phase 2 die konkrete technische Umsetzung der durch die Anforderungsanalysen identifizierten Mobilitätslösungen gefördert werden. Neben der technischen Umsetzung müssen diese Projekte auch die Alltagstauglichkeit mithilfe von umfassenden Nutzerstudien überprüfen sowie die Verkettung mit weiteren Mobilitätsangeboten betrachten. Denn nur dadurch können sie den aktuellen und künftigen Herausforderungen für eine individuelle Mobilität nachhaltig begegnen und eine optimale Anbindung an bereits existierende Mobilitätsangebote beispielsweise im ÖPNV „auf der letzten Meile“ sicherstellen. Für die Auswahl der in der Umsetzungsphase geförderten Projekte ist insbesondere maßgeblich, welche der vorgelegten Konzepte in ihrer Umsetzung und in ihrer Innovation den größten Effekt versprechen.
Die Durchführung der Forschungsprojekte in Phase 2 soll in Verbundprojekten erfolgen. Es ist die Förderung von bis zu fünf Projekten mit einer Fördersumme von jeweils bis zu fünf Mio. Euro vorgesehen. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre und kann auf vier Jahre erhöht werden, wenn ein umfangreicher Feldtest am Ende der technischen Umsetzung durchgeführt wird. Dieser sollte über Tests in Laboren und geschlossenen Testfeldern hinausgehen. Dabei ist zu prüfen, ob die Erprobungs- und Validierungsmöglichkeiten, die derzeit in Deutschland durch den Aus- und Aufbau von offenen Testfeldern für das automatisierte Fahren entstehen, sinnvoll zu nutzen sind.
Für die Verbundprojekte ist eine gemeinsame Projektskizze vom vorhergesehenen Verbundkoordinator im Umfang von maximal 20 Seiten vorzulegen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.