KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen (KIAS)

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu interaktiven Assistenzsystemen, die Prozesse in der klinischen Gesundheitsversorgung mit Methoden der künstlichen Intelligenz unterstützen.

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©Adobe Stock/Anja Moder.

Derartige Technologien sollen zur Verbesserung von medizinischen, organisatorischen oder administrativen Abläufen beitragen, so dass klinisches Personal entlastet wird und mehr Zeit frei wird für die empathische Begleitung und medizinische Behandlung von kranken Menschen oder für die ausführliche Beratung und individuelle Kommunikation mit den Betroffenen.
Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf der Grundlage von Ziffer 43 „Künstliche Intelligenz (KI)“ des Konjunktur- und Zukunftspaketes „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, dessen Eckpunkte vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 3. Juni 2020 beschlossen wurden, sowie auf Basis des BMBF-Forschungsprogramms zu Interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität „Miteinander durch Innovation“. Der Förderschwerpunkt der Bekanntmachung liegt auf Fragen des Forschungsfelds „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“.

GEGENSTAND DER FÖRDERUNG

Gefördert werden Projekte, die eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und Methoden der künstlichen Intelligenz entwickeln. Diese Innovation muss geeignet sein, Prozesse in klinischen Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen und zu verbessern. Derartige Verbesserungen können z. B. dadurch erreicht werden, dass medizinisches Personal bei komplexen Problemstellungen oder sich wiederholenden Aufgaben unterstützt und entlastet wird und organisatorische Abläufe insgesamt effizienter gestalten werden. Auch die Steigerung der Behandlungs- und Prozessqualität sowie die Erhöhung der Zufriedenheit von Patient:innen und klinischem Personal ist Zweck der Fördermaßnahme. Ebenso lassen sich medizinische Informations- und Aufklärungsprozesse, wie sie beispielsweise vor Untersuchungen und Eingriffen stattfinden, interaktiv durch Methoden der künstlichen Intelligenz unterstützen. Ferner ist die Optimierung von Usability und User Experience von Gesundheitsanwendungen zum Zwecke der Steigerung der Adhärenz und Reduzierung der kognitiven Last bei Nutzung erwünscht.

Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen mindestens eines der nachfolgenden Anwendungsfelder adressieren, dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende aufweisen:

  • Interaktive KI-basierte Assistenzsysteme zur Verbesserung klinischer, organisatorischer oder administrativer Prozesse in Krankenhäusern oder Behandlungszentren. Hierzu zählt z. B. die intelligente Unterstützung von Aufnahme, Anamnese, Patientensteuerung, Bettenbelegung, Ressourcenplanung, Entlassung, Beschwerdemanagement und Nachsorge sowie das postoperative Monitoring mittels interaktiver multimodaler Verlaufskontrollen und digitaler Erfassung von Patient-Reported Outcome Measures (PROM).
  • KI-basierte (teil-)automatisierte Anwendungen, die medizinische Dokumentationsprozesse im Sinne einer effektiven und qualitätsgesicherten Dokumentation unterstützen und damit medizinisches Personal entlasten.
  • Interaktive Systeme der künstlichen Intelligenz für den „Smart Operating Room“: Systeme für die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen im Operationssaal sowie zur Planung, Begleitung und Evaluation von operativen Eingriffen. Themen sind beispielsweise die intelligente adaptive Unterstützung von OP-Instrumenten und -Gerätschaften oder (virtuelle) Planungs- oder Begleitassistenten für operative Eingriffe.
  • Intelligente Interaktionssysteme für die Unterstützung des Behandlungsprozesses bei Traumapatient:innen, z. B. Beiträge zur Stärkung der Alarmierungs- und Versorgungskette von Unfallort, Notärztin/Notarzt, Leitstelle, Krankenhauspforte, Schockraum-Leader bis zum Schockraumteam.
  • Interaktive KI-basierte Gesundheitsanwendungen für einen möglichst nahtlosen Behandlungsprozess beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung.
  • Interaktive KI-basierte (Sprach-)Dialogsysteme zum Zwecke der medizinischen Informationsbereitstellung und Wissensvermittlung sowie zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, beispielsweise bei der Patientenaufklärung vor der Untersuchung, vor einem Eingriff oder vor einer Studienteilnahme im klinischen Kontext.

Im Rahmen der Fördermaßnahme werden keine Projekte gefördert, deren Zweck im Wesentlichen die direkte Zulassung und Zertifizierung eines Medizinproduktes ist oder die im Kern der Entwicklung neuer KI-basierter Diagnoseverfahren dienen. Ebenfalls darf im Zentrum der Projekte nicht die Entwicklung medizinischer Behandlungsmethoden an sich stehen. Vielmehr sollen Projekte gefördert werden, die auf Basis von KI-Methoden klinische (Behandlungs-)Prozesse interaktiv unterstützen. Projekte, die dabei den Bereich Pflege adressieren, sind von der Förderung ausgeschlossen.

WEITERE INFORMATIONEN

Hier geht es zur kompletten Bekanntmachung des BMBF.

Hier die komplette Bekanntmachung als PDF.